Platzinfo
CampingplatzKamminke
Unser Campingplatz
Unsere Rezeption
1 of 9Unser Waschhaus
2 of 9Unser Waschhaus
3 of 9Unser Mehrzweckgebäude
4 of 9Für unsere Kleinen
5 of 9 Touristenstellplätze 6 of 9 Touristenstellplätze 7 of 9Ferienhäuser für den Urlaub
8 of 9Zeltflächen parzelliert
9 of 9Unsere Preisliste
Stand: 2024
Tagespreise | Saison A | Saison B |
---|---|---|
Erwachsener | 10,00 € | 8,00 € |
Kind 3-17 Jahre | 6,00 € | 4,00 € |
Kind bis 3 Jahre | frei | frei |
1 Personen Zelt | 7,00 € | 5,00 € |
2 Personen Zelt | 8,00 € | 6,00 € |
3 Personen Zelt | 9,00 € | 7,00 € |
4 Personen Zelt | 10,00 € | 8,00 € |
5 Personen Zelt | 11,00 € | 9,00 € |
6 Personen Zelt | 12,00 € | 10,00 € |
7 Personen Zelt | 13,00 € | 10,00 € |
PKW am Platz | 4,00 € | 4,00 € |
Standardstellplatz | 15,00 € | 12,00 € |
Stellplatz Seeblick | 19,00 € | 15,00 € |
PKW – Anhänger | 4,00 € | 4,00 € |
Motorrad | 3,50 € | 3,50 € |
Fahrrad | frei | frei |
Pavillion | 3,50 € | 3,00 € |
Hund | 4,00 € | 4,00 € |
Strom pausch. (16A) HS | 4,00 € | 4,00 € |
Duschgebühr | nach Verbrauch | nach Verbrauch |
Besucher Erwachsene | 3,00 € | 3,00 € |
Besucher Kind | 2,00 € | 2,00 € |
Fahrrad – Verleih | ab 6,00 € | ab 5,00 € |
Fahrrad 1 Woche | ab 36,00 € | ab 30,00 € |
Waschmaschine | 4,50 € | 4,50 € |
Waschmittel und Weichspüler | 1,50 € | 1,50 € |
Reservierung einmalig | 10,00 € | 10,00 € |
Alle Preise inkl. 7% Mehrwertsteuer Saison A: 01.06. – 31.08. (Himmelfahrt & Pfingsten sind Hauptsaison) Saison B: 01.05. – 31.05. / 01.09. – 30.09. Irrtum und Änderungen Vorbehalten |
Service & Ausstattung
Service
Shop mit täglich frischen Brötchen
Fahrradverleih
Waschmaschine
Stellplätze
Alle Plätze verfügen über einen eigenen Stromanschluss (CEE-Steckdose 220V). Die Abrechnung erfolgt in der Hauptsaison pauschal laut Preisliste und in der Vor- und Nachsaison nach Zählerstand. Die ca. 100 m² großen Stellplätze sind einzeln parzelliert, sowie mit Bäumen und Büschen umrandet
Zeltplätze
In einem Kieferwald, parzelliert oder nicht parzelliert, finden Sie Möglichkeiten Ihr Zelt aufzustellen
Auf der Zeltfläche steht Ihnen ein Picknickhäuschen zur Verfügung
Fahrzeuge können vor der Zeltfläche geparkt werden
Dauerstellplätze
Die ruhige Lage der Dauerstellplätze ist besonders hervorzuheben
Alle Plätze verfügen über einen eigenen Strom (CEE-Steckdose 220V) und Wasseranschluss (½ Zoll)
Die ca. 100 m² großen Dauerstellplätze sind einzeln parzelliert, sowie mit Bäumen und Büschen umrandet
Sanitäranlagen
Waschbecken & Dusche warm/kalt
Geschirrspülmöglichkeit
Ausgusseinrichtung für portable Toiletten
Kinderspielplatz
Damit es den kleinen Besuchern nicht langweilig wird, bietet unser Campingplatz einen Kinderspielplatz der von allen kleinen Gästen kostenfrei genutzt werden kann.
Unsere Öffnungszeiten
Jahresöffnungszeiten01. Mai bis zum 30. September
Öffnungszeiten
Ruhezeiten
Die Platzordnung
1. Nutzung des Campingplatzes
Für die Mieter der Ferienhäuser besteht ein ganzjähriges Nutzungsrecht. Der Campingplatz Kamminke ist jährlich vom 01.05. bis zum 31.10. geöffnet. In den Monaten Mai und Oktober nur nach Absprache. Die Anmeldung in der Rezeption des Campingplatzes ist in der Sommersaison von 8.00 bis 20.00 Uhr möglich. Der für den Nachtdienst zuständige Ansprechpartner und alle wichtigen Hinweise für die Nutzung des Campingplatzes können dem Aushang an der Rezeption entnommen werden. Jeder anreisende Campinggast hat sich bei der Ankunft in der Rezeption zu melden und unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses die Anmeldung zu tätigen. Jeder Gast ist meldepflichtig! Sie können sich mit Fragen aller Art vertrauensvoll an unser Platzpersonal wenden. Für die Benutzung des Campingplatzes wird ein Nutzungsentgelt entsprechend der ausliegenden Gebührenordnung erhoben. Die Gebührenberechnung erfolgt ab Anreise auf dem Campingplatz und endet um 10.00 Uhr des Abreisetages. Für die von Ihnen gewünschten Leistungen sind die entstehenden Nutzungsentgelte entsprechend unserer Gebührenordnung, gegen Aushändigung einer Quittung, bei der Anreise zu entrichten. Der zugewiesene Campingplatz ist bis 10.00 Uhr zu räumen.
2. Besucher
Es dürfen nur die angemeldeten Personen den Platz benutzen. Tagesgäste und Besucher auf dem Campingplatz haben sich Anzumelden und ein Benutzungsentgelt zu entrichten. Für diesen Personenkreis ist der Aufenthalt auf dem Campingplatz nur von 8.00 bis 22.00 Uhr gestattet.
Gäste von Ferienhäusern die nicht im Pachtvertrag stehen, haben sich ebenfalls bei Anreise in der Rezeption anzumelden.
3. Verhalten auf dem Campingplatz
Die Campingplatzbetreiber und alle sonst Befugten auf dem Campingplatz sind in Ausübung des Hausrechts und nach den behördlichen Bestimmungen berechtigt, die Personalausweise oder Reisepässe zur Anfertigung der Anmeldeformalitäten in Augenschein zu nehmen, die Aufnahme von Personen zu verweigern und Nutzer des Campingplatzes zu verweisen, wenn dieses zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit erforderlich ist. Den Weisungen des o.g. Personenkreises ist unbedingt Folge zu leisten.
4. Ordnung und Sicherheit
Gegenseitige Rücksichtnahme, Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständlich Pflicht der Benutzer des Campingplatzes.
Um die Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz sicherzustellen, ist den Weisungen des Platzpersonals uneingeschränkt Folge zu leisten. Der Stromanschluss darf aus Sicherheitsgründen nur an den durch den Platzwart zugewiesenen Anschlussstellen vorgenommen werden. In der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr erfolgt die Hauptreinigung der öffentlichen Sanitäranlagen. Wir bitten Sie, dieses in Ihrem Tagesablauf zu berücksichtigen.
5. Ruhezeiten
Die absolute Platzruhe dauert von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 07.00 Uhr. Während dieser Zeit darf die Ferienhaussiedlung und der Campingplatz mit keinerlei Fahrzeugen befahren werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Betriebsfahrzeuge, Krankenwagen und Löschfahrzeuge in zwingend erforderlichen Einsätzen. In dieser Zeit ist im Interesse der Erholung der Campinggäste auch laute Unterhaltung und die Nutzung von Phonogeräten aller Art zu unterlassen. Aktivitäten wie z.B. Ballspiele, Federballspiele, Wurfspiele usw. werden erfahrungsgemäß von den meisten Campinggästen als störend empfunden und sind daher auf dem Campinggelände zu unterlassen. Es sind die ausgewiesenen Spielplätze zu nutzen. In der Zeit vom 01.05. bis 30.09. eines jeden Jahres ist auf dem gesamten Gelände Baustop. Ausnahmen sind nur bei Havarien oder in Notfällen nach Absprache mit den Campingplatzbetreibern zulässig. Lärmverursachende bauliche Aktivitäten sind grundsätzlich nur in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr zulässig.
6. Fahrzeugverkehr
Auf dem Campingplatz gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung. Alle Wege sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten. Das Befahren mit Fahrzeugen jeglicher Art hat nur im Schritttempo zu erfolgen. Das Abstellen der Fahrzeuge hat nur auf den
vom Platzpersonal zugewiesenen Plätzen zu erfolgen. Innerhalb des Campingplatzes ist das Waschen aller Fahrzeuge untersagt.
7. Platznutzung
Zelte und Fahrzeuge dürfen nur auf den zugewiesenen Plätzen abgestellt oder aufgebaut werden. Das Aufstellenvon Partyzelten ist untersagt. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben oder Verwallungen ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör gefährdet oder belästigt wird.
Das Aufstellen von Campingeinrichtungen ist auf den Zufahrtswegen, Brandschutzstreifen oder im Uferbereich nicht gestattet. Das Steilufer ist nur über die dafür vorgesehene Freitreppe zu passieren. Das Anlegen offener Kochstellen oder Lagerfeuer ist in der Ferienhaussiedlung und auf dem Campingplatz sowie im angrenzenden Wald- und Uferbereich aus brandschutztechnischen Gründen verboten. Das Grillen geschieht auf eigene Verantwortung und hat so zu erfolgen, dass andere Gäste nicht behindert oder belästigt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei erhöhter Waldbrandwarnstufe das Grillen nur auf dem zentralen Grillplatz gestattet ist.
Bitte beachten Sie dazu die Aushänge und Hinweise unseres Platzpersonals.
Bei der Abreise sind die zugewiesenen Nutzflächen, Stell- und Zeltplätze von den Feriengästen geräumt und sauber zu verlassen.
8. Naturschutz
Alle Anlagen und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln und Schäden aller Art zu vermeiden. Das Abreißen von Ästen und Zweigen von Hecken und Bäumen sowie das Beschädigen der Bäume durch Befestigungseinrichtungen jeder Art ist zu unterlassen und wird durch die Naturschutzbehörde strafrechtlich verfolgt. Auf dem Campingplatz ist das Vergraben von Unrat verboten. Bei Verstoß trägt der Verursacher alle Kosten der Beräumung. Erkannte Mängel und oder Unzulänglichkeiten melden Sie bitte umgehend unserem Personal.
9. Tierhaltung
Haustiere dürfen nur nach vorheriger Anfrage und Einwilligung durch die Platzverwaltung mit auf den Campingplatz genommen werden. Hunde jeder Größe und Rasse dürfen nur angeleint geführt werden. Verunreinigungen jeglicher Art sind vom Hundehalter sofort zu entfernen und in die eigens dafür zur Verfügung gestellte Hundetoilette zu entsorgen. Auf dem Campingplatz gilt die Hundehalteverordnung von Mecklenburg – Vorpommern.
10. Gewerbliche Nutzung
Die Ausübung eines Gewerbes auf dem Campingplatz ist untersagt. Eine Aufstellung von Werbeschildern bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Campingplatzinhaber.
11. Abfallentsorgung
Ordnung und Sauberkeit sind eine selbstverständliche Pflicht aller Campinggäste. Anfallender Hausmüll ist in die zentrale Müllentsorgung an der Rezeption zu entsorgen und darf nicht auf dem Grundstück hinterlegt oder vergraben werden.
12. Sanitärgebäudenutzung
Mieter, Campinggäste und Ihre Besucher können die gebotenen Einrichtungen in den Sanitärgebäuden gegen die Entrichtung einer Gebühr benutzen. Alle Nutzer haben auf Sauberkeit und pflegliche Behandlung der Sanitäranlagen zu achten.
13. Sonstiges
Das Betreten des Campingplatzes erfolgt stets auf eigene Gefahr. Mit der Vertragsunterzeichnung zur Nutzung des Ferienhaus- und Campingplatzes erkennt jeder Platzbenutzer diese Platzordnung in allen Punkten als verbindlich an.
Eine Haftung jeglicher Art, für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände der Platznutzer sowie für Verletzungen oder Unfälle, wird vom Campingplatzbetreiber nicht übernommen. Es gilt in jedem Falle das Verursacher – Haftungsprinzip.
Muss die Ferieneinrichtung durch höhere Gewalt oder aus technischen Gründen geschlossen werden, besteht gegen die Inhaber des Campingplatzes keine Rechtsansprüche. Sollten zwingende Gründe der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit es erfordern, sind die Campingplatzbetreiber berechtigt, die Platzordnung diesbezüglich zu ändern. Die Bekanntmachung der Änderung erfolgt im Aushang an der Rezeption.
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und angenehmen Aufenthalt.